Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 07:54 (vor 5381 Tagen) @ Joachim Röhl

Hr. Röhl hat natürlich wieder einmal einen sehr wichtigen Fakt vergessen:

Du musst dich 03/10 eine OP wg. schwerer Krankheit unterziehen ... danach könnte sicher Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Voraussetzung für Eintritt von versicherungspflicht wg. Aufnahme eine Beschäftigung ist jedoch, das am 1.5.2010 ARBEITSFÄHIGKEIT besteht und du gegen Entgelt beschäftigt bist ... das formale beginnen des Arbeitsbertrages reicht eben nicht aus.


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