Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 14:44 (vor 5372 Tagen) @ gast

Im Zweifelsfalle ist es bei allen individuellen Beschwerden wie zitiertem Schnarchen, gelegentlichen Rückenverspannungen oder auch chronischem Abgeschlagensein und selbst denen im Klimakterium besser eine Angabe zuviel machen, als zu wenig und somit den Gesellschaftsarzt des Versicherers entscheiden zu lassen, ob relevant oder auch nicht. Andernfalls sind nervende Rückfragen nicht ausgeschlossen. Die PKV kann sich ihre Risiken aussuchen und muß nicht Kraft Gesetz versichern. Beschwerden* selbst werden im Medizinrecht als Zeichen bzw. Symptom bedeutet, die auf mögliche Erkrankungen oder Verletzungen hinweisen können, worauf ein fachkundiger Behandler dann möglicherweise einen Befund stellt.

Da kann man sich ja garnicht getrost versichern? Doch, nur ist es ratsam die Gesundheitsfragen gründlich mit dem Verkäufer durchzusprechen, genau auszufüllen, noch besser die Patientenakten von Haus- oder Facharzt in Kopie beifügen. Auch ein schriftlicher Behandlungsnachweis der letzten Versicherung bzw. Krankenkasse läßt Zweifel ausräumen. Und generell gilt, die PKV interessiert sich für alles, was Kosten machen könnte oder gemacht hat. Heißt, wenn einer mit seinem Schnarchen behandlungsfrei leben kann, wird die Gesellschaft nie nachfragen, aber wer wie Asenka hierfür Behandlungskosten geltend macht, muß eine Rechnungsprüfung akzeptieren und der Schwarze Peter geht hier leider eindeutig an den flotten Verkäufer von seinerzeit. * http://de.wikipedia.org/wiki/Symptom


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