Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 01.03.2010, 19:12 (vor 5381 Tagen) @ Asenka

Hallo Asenka, ab Mai wärst Du auch mit Gehalt über der Bemessungsgrenze wieder in der GKV für drei Jahre versicherungspflichtiges Mitglied, falls Du unter 55 bist. Die Zwangsfrist selbst soll erst demnächst wieder auf die alte Einjahresreglung runtergesetzt werden. So Minister Röslers Ankündigung. Die PKV selbst wird für die Kosten nur dann nicht aufkommen, falls die Krankheit schon vor Versicherungsantragsstellung bestanden hätte und Du sie wissentlich verschwiegen und somit nicht angegeben hast. (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) Da Du so oder so in die Gesetzliche mußt, wäre es sinnvoll die Vollversicherung in Zusatztarife umzustellen, die keine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, weil ja nunmehr ein Krankheitsbild eingetreten und bekannt wurde. Falls jedoch die Anzeigepflichtverletzung im Raume stehen sollte, gehst Du sang- und klanglos in die GKV und läßt Dich wenn medizinisch möglich einfach später operieren. Wünsche Dir gute Besserung. Fragen? ePost


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