Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus (Gesetzliche Krankenkassen)

Dummdenker 2, Freitag, 03.04.2009, 17:41 (vor 5714 Tagen) @ Dummdenker

Wo wir schon dabei sind:

Ein Geldgeschenk des Freiwilligen Mitgliedes an eine beliebige Person mindert natürlich nicht die Beitragsbemessungsgrundlage des freiwilligen Mitgliedes.

Umgekehrt erhöht ein Geldgeschenk an das kostenlos mitversicherte Kind die Bemessungsgrundlage , wie im Falle der Zinsen dargelegt.

Kombiniert man nun die Sachverhalte:

Erhöht sich nun der Krankenkassenbeitrag für das freiwillige Mitglied , wenn es seinem kostenlos mtversicherten Kind ein Geldgeschenk zuwendet ?


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