Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitdenkerin, Montag, 30.03.2009, 18:06 (vor 5718 Tagen) @ Czauderna

hallo,
also Einkünfte des hauptversicherten Elternteils betreffen alles: eigenen Unterhalt, Zinsen falls welche anfallen. Das ist mir bekannt.

Aber wie ist das bei einem kostenfrei mitversicherten volljährigen Kind im Studium: ist das Kindergeld, geringer Unterhalt vom anderen Elternteil und geringe Zinsen vom Sparbuch bei den Einkünften des hauptversicherten Elternteils dazuzurechnen??????

Freue mich über eine konkrete Antwort - vielen Dank.


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