Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitdenkerin, Mittwoch, 01.04.2009, 15:13 (vor 5716 Tagen) @ Czauderna

"wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet."

wie darf ich das verstehen?

WAS ZÄHLT ZUM EINKOMMEN für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages für die freiwillige Versicherung?????

1.
Unterhaltszahlung des hauptversicherten Elternteils - ja
Zinseinkünfte des hauptversicherten Elternteils - ja

2.
Unterhaltszahlung an das kostenfrei mitversicherte Kind (Student) - nein
Kindergeld ............. - nein
Bafög ............... - nein
geringe Zinseinkünfte, die das kostenfrei mitversicherte Kind (Student) auf seinem eigenen Sparbuch hat - ????????????

Freue mich über eine Antwort.



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