Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 31.03.2009, 20:52 (vor 5717 Tagen) @ Mitdenkerin

Hallo,
wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet.
Bafög zählt nicht als beitragspflichtiges Einkommen.
Ja - kann man nachlesen - im SGB V bzw. im entsprechenden Rundschreiben dazu.
Gruß
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum