Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitdenkerin, Mittwoch, 01.04.2009, 13:57 (vor 5716 Tagen) @ Czauderna

hallo,
"wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet."
"ihm" ?????

Wie ist das zu verstehen?

Hauptversicherter Elternteil gibt für die Ermittlung des Krankenkassenbeitrages als Einkommen folgendes an:

Unterhalt des hauptversicherten Elternteils - ja

Unterhalt des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - nein
Kindergeld des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - nein
Bafög des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - nein
geringe Zinseinkünfte des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - ?????

Habe versucht, das im SGB V zu finden, wurde aber nicht fündig.


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