Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 28.03.2009, 20:39 (vor 5720 Tagen) @ Mitdenkerin

Hallo,
Einkünfte werden immer nur der Person zugerechnet die sie auch erhält.
Was die Zinsen angeht so gilt für die Heranziehung als beitragspflichtiges Einkommen jeder Cent also kein Freibetrag wie etwa bei der Steuerberechnung - mehr sag ich dazu nicht.
Gruß
Czauderna


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