Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 03.04.2009, 09:11 (vor 5714 Tagen) @ Mitdenkerin

Hallo,
doch, diese Frage wurde beantwortet - wenn das Kind, sagen wir mal
im Jahr 12,00€ Zinsen auf sein Sparguthaben erhält dann werden pro Monat 1,00 € als grundsätzlich beitragspflichtige Einnahme
angesetzt.
In der Praxis hat das natürlich keinerlei Auswirkungen, aber nehmen wir mal einen freiwillig Versicherten mit beispielsweise 1000,00 €
Mieteinnahmen und eben diesen 12,00 € Zinsen dann zahlt er
pro Monat für 1001,00 € Beiträge. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer gibt es nämlich bei der Krankenversicherung keine
Freibeträge für Kapitalerträge.
Gruß
Czauderna


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