Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)
Klar, wenn Du 23 bist, hast Du FV-Anspruch bis 25, also etwa 2 Jahre (plus ggf. Bundeswehr oder Zivildienstzeit).
Unterstellt, dass Du das Studium durchziehst und immer bei Ende der FV immernoch studierst, hast Du natürlich ein neues Wahlrecht, weil Du ja dann mindestens 18 Monate lang nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse selbst versichert warst...