Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)

Sora @, (vor 7937 Tagen) @ Jörg

Wenn deine Ausbildung/Beschäftigung endet mußt du nicht kündigen. Mit Ende der Beschäftigung endet auch gleichzeitig deine Versicherungspflicht und ab dem Folgetag kann eine Familienversicherung beantragt werden.


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