Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)
Was Mitch da schreibt ist nur zum Teil richtig.
Man kann nut während einer gültigen Mitgliedschaft kündigen! Wenn du wirklich auf Nummer saicher gehen willst und innerhalb der nächsten 18 Monate wieder eine Beschäftigung aufnehmen willst, muß du noch während deiner Ausbildung kündigen. Die Kündigungsbestätigung muß dann auf Ende deiner Bindungsfrist lauten. Sobald du familienversichert bist, ist eine Kündigung nicht mehr möglich.