Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)

Mitch @, Dienstag, 10.02.2004, 16:45 (vor 7592 Tagen) @ Sora

Genau, das habe ich ja auch gemeint. Entweder er kündigt rechtzeitig und bekommt daher eine Kündigungsbestätigung (natürlich kann nur während der Mitgliedschaft gekündigt werden), kann somit bei erneutem Beginn einer Mitgliedschaft die Kasse frei wählen.
Wenn er nicht rechtzeitig kündigt, muss er erst zur alten Kasse zurück und kann dann gleich kündigen...

Gruß
Mitch


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum