Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)
Hi,
ich bin während meiner Ausbildung zum 01.04.03 zu einer neuen Krankenkasse gewechslt. Nach Ende meiner Ausbildung letzten Sommer nehme ich jetzt zum 15.03.04 ein Studium auf. Da ich natürlich die Möglichkeit der Familienversicherung nutzen möchte, müsste ich bei meiner jetzigen Krankenkasse kündigen.
Ist dies möglich? Oder gilt auch hier die Mindestversicherungszeit von 16 (?) Monaten?