Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)
Das Ganze hat nur Auswirkungen, wenn du wieder pflichtversichert wirst und noch nicht mindestens 18 Monate familienversichert warst, z.B. weil du wieder beschäftigt bist, oder die Familienversicherung wegen der Altersgrenze endet. Denn nur dann kannst du erneut dein Wahlrecht ausüben. Andernfalls bist du immer an die letzte Pflichtkasse gebunden, sofern du dort nicht während deiner Mitgliedschaft ordnungsgemäß gekündigt hast.