Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

FP, Dienstag, 13.04.2004, 14:33 (vor 7532 Tagen) @ -

Habe der TAUNUS gerade folgende mail geschrieben. Bin schon mal gespannt, wie hoch meine Prämie sein wird (:-)...

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, daß Sie auf Ihrer Homepage falsche Informationen bereitstellen, die die Versicherten irritieren könnten. Natürlich haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht auch bei Fusionen. Dies wurde von zwei Gerichten unabhängig voneinander unanfechtbar und rechtskräftig entschieden. Die Rechtslage ist so eindeutig, daß auch der Verband der Versicherer seinen Mitgliedern empfiehlt, Sonderkündigungen in diesen Fällen zu akzeptieren. Bei der Taunus kommt noch hinzu, daß es sich ganz offensichtlich um eine Scheinfusion handelt, da lediglich eine Zwergkasse geschluckt wurde und sich die Strukturen nicht wesentlich geändert haben. Schon daher steht allen Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Entfernen Sie also umgehend die Hinweise auf Ihrer Homepage, Sie machen sich durch das gezielte Streuen von Fehlinformationen evtl. strafbar und auf jeden Fall schadensersatzpflichtig. Da Sie durch meinen Hinweis voraussichtlich Millionenbeträge an Schadensersatzforderungen einsparen können, halte ich eine Prämie für diesen Tip für angemessen. Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
FP

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