Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

H. Scholz @, Donnerstag, 08.04.2004, 12:15 (vor 7537 Tagen) @ Der Kontrolleur!

Sicherlich hat das jeder gelesen, aber man muss sich doch diesem vom Bundesversicherungsamtes ausgeheckten Schwachsinn nicht gefallen lassen. Eine deratige Logig wiederstrebt doch jedem halbwegs normalen Verstand.
Je mehr sich dem Widerspruch entgegenstellen und Klage vor den verschiedensten Sozialgerichten einleiten um so größer sind die Erfolgschancen.


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