Kleine Staatsbürgerkunde (Krankenkassenrecht)

Ulrich, Donnerstag, 08.04.2004, 20:02 (vor 7536 Tagen) @ DerKontrolleur

Zitat: Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen vom 19.03.2004 (Anlage) zur Anwendbarkeit des Sonderkündigungsrechts bei einer Fusion mitgeteilt, dass trotz des Urteils an der Auffassung festgehalten wird, dass bei einer Beitragssatzerhöhung im Rahmen einer Fusion kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Das ist doch wieder die alte Krankkheit unserer Demokratie. Vielleicht sollten die Herren Beamten mal ein klein wenig Nachhilfe Staatsbürgerkunde nehmen.
Stichwort: Moderne Staatslehre, Gewaltenteilung:

Legislative: Gesetzgebung
Judicative: Rechtsprechung
Executive: Ausführendes Organ.

Das BVA gehört zu letzterem, die Meinung, die das Amt vertritt hat also keinen Einfluss auf das, was tatsächlich Recht wird und ist. Die Executive hat also auszuführen und keine Meinung zu haben.

Die Schuld an der ganzen Misere ist aber leider mal wieder beim Gesetztesgeber zu suchen, der sich wie schon so oft der Lobby gebeugt hat und zum 1.1.04 die Kündigungsfrist wieder auf zwei Monate nach Beitragserhöhung begrenzt hat und dabei aber mal wieder die Rechte der Versicherten bei einer Fusion ""vergessen"" hat.

Uli


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