Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Hallo H. Scholz,
wenn ich richtig rechne, dann ist das Sonderkündigungsrecht sowieso zum 30.06.04 rechtskräftig oder???
Mit den Beitragsrückforderungen ist eine ""gute Idee"". Die KK wird sich bestimmt auf Ihren Brief freuen und für Sie das Sozialgesetzbuch ändern.
Im übrigen müßen die Krankenkassen Ihre Mitglieder nicht schriftlich Informieren sondern es reicht wenn es veröffentlicht wird.
Gruß