Re: Die BKK Taunus verweigert mir das Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

H. Scholz @, Donnerstag, 08.04.2004, 11:52 (vor 7537 Tagen) @ -

@ C. Meusch
Hallo Herr Meusch, bin ebenfalls Mitglied der BKK Taunus - und dies die längste Zeit gewesen. Meine Kündigung wurde ebenfalls abgewiesen. Ich werde aber den selben Weg, wie von Ihnen beschrieben, gehen. Bin seit Januar 2003 dabei, dh. meine 18 Monate wären zwar Ende Juni sowieso abgelaufen, aber ich bestehe auf meinem Sonderkündigungsrecht und möchte noch einen Schritt weiter gehen und auch die erhöhten Beiträge rückwirkend bis April 2004 zurückfordern. Es kann nicht angehen, dass die Mitglieder erst eine Woche vor Beitragserhöhung informiert werden und dann auch noch die Frechheit besitzt zu sagen, es handelte sich um eine Fusion, da greift kein Sonderkündigungsrecht. Da können wir ja noch von Glück sagen, dass diese ... die Beiträge nur moderat auf 13,8% angehoben haben. :-((

@ J. Dreyhaupt
Sehr geehrte Frau Dreyhaupt,
stehe dem Vorhaben des Hessischen Rundfunkes - das ich für sehr gut und dringend erforderlich halte - auch als Pfälzer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
H. Scholz


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