Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

El, Freitag, 04.06.2004, 12:48 (vor 7476 Tagen) @ Gast

Und wie siehts mit Beschäftigten aus?
Wie gesagt, wenn derjenige auch nur einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, ist KV-Pflicht ausgeschlossen.

Letztendlich entscheidet dann diese Krankenkasse über die Krankenversicherungspflicht, bei der die Anmeldung als Arbeitnehmer eingereicht wird. Die muß sich ein Bild machen, ob die selbständige Tätigkeit oder die Beschäftigung überwiegt (Steuerbescheid, Gewinnermittlung, Arbeitszeiten etc.).
Mit dieser Regelung soll einfach verhindert werden, dass hauptberuflich Selbständige durch Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschäftigung den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erlangen.

Dass nun die Einkünfte in 2004 aus Leistungen in 2003 stammen spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Fakt ist, dass die Einkünfte 2004 zufliessen. Ist letztlich immer so, dass Einkünfte mit zeitlicher Verzögerung gezahlt werden.


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