Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

Gast, Freitag, 04.06.2004, 06:07 (vor 7477 Tagen) @ El

Zitat:
""Ich gehe mal davon aus, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt (Einkommen, Arbeitszeit) bei der freiberuflichen Tätigkeit liegt.""

Nein:

Allerdings sind dieses Jahr noch hohe Einkünfte, die durch Leistungen, die im letzten Jahr (in 2003) erbracht wurden entstanden.

Aktuell (in 2004) sind keine wesentlichen Gewinne aus der freiberuflichen Tätigkeit zu erwarten, eventuell sogar ein Verlust.


Der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt beim 500-Euro Job.

Gibt es hier objektive Kriterien (Einkommensgrenzen)?


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