Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)
Nähere Angaben:
- Jünger als 55
- wesentliche Einnahmen aus selbständige Tätigkeit in 2004 nur für Leistungen, die in 2003 erbrachten wurden
- freiberufliche Leistungen in 2004 unter 300 Euro pro Monat, also kaum kostendeckend (wenn man die Erträge für Leistungen aus 2003 nicht berücksichtigt).
Danke