Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

Gast, Freitag, 04.06.2004, 09:24 (vor 7476 Tagen) @ Daniel

Im Prinzip kann der Gewinn sogar ""Negativ"" gehalten werden, falls auf freiberufliche Aktivitäten verzichtet wird.

Das Problem ist nur, dass in 2003 Leistungen erbracht wurden, die erst in 2004 bezahlt wurden.

Damit entsteht in 2004 ein Gewinn, der über den 325 Euro monatlich liegt. Würden die Leistungen aus 2003 nicht berücksichtigt, wäre die 325 Euro Grenze kein Problem.

Kann man verlangen, dass diese Erträge nicht berücksichtigt werden?


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