Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

El, Freitag, 04.06.2004, 09:15 (vor 7477 Tagen) @ Gast

Vorab sind noch einige andere Sachen wichtig:

Wie alt ist der Betreffende?
Ab 55 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nicht mehr möglich.

Hat der Betreffende Arbeitnehmer beschäftigt?
Von einer hauptberuflichen Tätigkeit immer auszugehen, wenn mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird, d. h. in diesem Fall ebenfalls keine KV- und PV-Pflicht.

Dann die Frage, wo der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt:
Bei Arbeitnehmern, die mind. 18 Stunden in der Woche arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2.415 Euro : 2 = 1.207,50 Euro) beträgt, besteht die widerlegbare Vermutung, dass für eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt (das Arbeitsentgelt beträgt hier lediglich 500 Euro).

Wird die Beschäftigung an weniger als 18 Stunden ausgeübt und/oder beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, wird vermutet, daß die selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und infolgedessen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nicht gegeben ist.

Diese Vermutung gilt als widerlegt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt das monatliche Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 15 SGB IV (Arbeitseinkommen) übersteigt.


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