Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

Daniel @, Freitag, 04.06.2004, 08:30 (vor 7477 Tagen) @ Gast

Wenn die Tätigkeit des Freiberuflers als ""geringfügig selbständig"" einzustufen ist (EInkommen monatlich unter
325,00 EUR), dann ist die Beschäftigung mit 500 EUR
vorrangig und es tritt Versicherungspflicht ein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum