Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)
Nein, kann er nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt (Einkommen, Arbeitszeit) bei der freiberuflichen Tätigkeit liegt.
Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dieser 500-Euro-Beschäftigung scheidet deswegen aus. (§ 5 Abs. 5 SGB V)