Re: KV - Freiberufler und 500 Euro Job (Krankenkassenrecht)

El, Donnerstag, 03.06.2004, 22:01 (vor 7477 Tagen) @ Gast

Nein, kann er nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt (Einkommen, Arbeitszeit) bei der freiberuflichen Tätigkeit liegt.

Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dieser 500-Euro-Beschäftigung scheidet deswegen aus. (§ 5 Abs. 5 SGB V)


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