Re: Kündigung (Krankenkassenrecht)

HaPe, Mittwoch, 16.06.2004, 17:02 (vor 7464 Tagen) @ Kristina

Hallo Kristina,

die Auskunft der Taunus ist hier völlig falsch: Die 18 Monate Bindungsfrist zählen ab Deinem Eintritt in die ""alte"" Taunus-BKK oder einer ihrer Vorgängerkassen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.

Gruß, HaPe


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