Re: Kündigung (Krankenkassenrecht)
Hallo Kristina,
die Auskunft der Taunus ist hier völlig falsch: Die 18 Monate Bindungsfrist zählen ab Deinem Eintritt in die ""alte"" Taunus-BKK oder einer ihrer Vorgängerkassen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
Gruß, HaPe