Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum? (Krankenkassenrecht)

MAD-MAX-II @, Donnerstag, 09.03.2006, 09:58 (vor 6837 Tagen) @ Hergenreider Theodor

Hi,

eine EMail-Kündigung ist rechtlich eigentlich eh nicht haltbar. Von daher kannst Dich eigentlich glücklich schätzen, dass sie überhaupt akzeptiert wurde.
War es eine Bestätigungsmail, dass Deine EMail angekommen oder gelesen wurde. Zudem muss damit gerechnet werden, dass um 18:00 Uhr die Krankenkasse nicht mehr besetzt ist. Somit hast da wohl keine grosse Handhabe gegen. Akzeptieren und das nächste mal besser machen!
Mein Tipp: Faxen. Dann kann man das Protokoll aufheben und somit hat man das Empfangsdatum protokolliert.


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