Re: Kündigung (Krankenkassenrecht)

Kristina @, Mittwoch, 16.06.2004, 14:38 (vor 7465 Tagen) @ MAD-MAX-II

Hallo!
Auch ich habe bei der Taunus BKK von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Meine Kündigung habe ich per Fax am 24.05. versendet. Allerdings habe ich nicht das Glück, „frei gelassen“ zu werden. Mir haben die nämlich ein Schreiben zurückgeschickt, dass das Sonderkündigungsrecht nicht anzuwenden ist. Die Kündigungsfrist würde 18 Monate betragen. Allerdings zählen die nicht seit dem Eintritt sondern seit dem 01.04.2004. Unverschämt… Wie sind Sie an eine Kündigungsbestätigung mit ""Freilassung"" gekommen? Die können das doch nicht unterschiedlich beantworten.

Kristina


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