Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum? (Krankenkassenrecht)

MAD-MAX-II @, Dienstag, 15.06.2004, 10:17 (vor 7469 Tagen)

Hi,

ich habe am 26.05. mittels Einwurfeinschreiben bei der BKK Taunus von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.
Nach meiner Rechnung sollte ich alse zum 30.08.2004 ""frei"" sein. Auf meiner Kündigungsbestätigung werde ich aber erst zum 30.09.2004 ""frei gegeben""?!
Angeblich wäre der Brief erst am 01.06. eingegangen ...

Welches Datum zählt also für die Kündigung? Poststempel oder Eingangsstempel ???

Wie kann ich mich wehren?

-Vielen Dank.


MfG MM2


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