Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum? (Krankenkassenrecht)

MAD-MAX-II @, Dienstag, 15.06.2004, 13:52 (vor 7466 Tagen) @ Sora

Hmm, bei Stiftung-Warentest habe ich gerade gelesen, dass die Kündigung bei der TBKK bis zum 31.05. sein muss, sonst zieht das Sonderkündigungsrecht nicht mehr ...
stimmt das?
Im April wurden ja anscheinend die Beiträge erhöht und dann habe ich doch eigentlich 3 Monate Zeit (also bis Juni) mit der Sonderkündigung, oder?!


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