Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum? (Krankenkassenrecht)

Sora, Dienstag, 15.06.2004, 15:32 (vor 7465 Tagen) @ MAD-MAX-II

Nein, das Sonderkündigungsrecht gilt nur 2 Monate nach Anhebung des Beitragssatzes. Hier also 01.04-31.05.
Wenn du aber doch sowieso nur bis zum 30.09.04 Bindungsfrist hast, verlierst du doch eh nur einen Monat. Das Sonderkündigungsrecht dagegen musst du dir erst juristisch erstreiten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum