Re: Kündigung - Versandt oder Eingang rechtl. Stichdatum? (Krankenkassenrecht)
Nein, das Sonderkündigungsrecht gilt nur 2 Monate nach Anhebung des Beitragssatzes. Hier also 01.04-31.05.
Wenn du aber doch sowieso nur bis zum 30.09.04 Bindungsfrist hast, verlierst du doch eh nur einen Monat. Das Sonderkündigungsrecht dagegen musst du dir erst juristisch erstreiten.