Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

jan, Donnerstag, 06.07.2006, 18:23 (vor 6714 Tagen) @ Manuella

ich hatte mich leider zu undeutlich ausgedrückt.

Die werbungskostenregelung zählt nur bei Zins- und Mieteinnahmen.

Werbungskosten aus einer Beschäftigung sind wie bei der normalen Berechnung der Beiträge NICHT zu berücksichtigen.

Sorry

Gruß Jan


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