Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
ich hatte mich leider zu undeutlich ausgedrückt.
Die werbungskostenregelung zählt nur bei Zins- und Mieteinnahmen.
Werbungskosten aus einer Beschäftigung sind wie bei der normalen Berechnung der Beiträge NICHT zu berücksichtigen.
Sorry
Gruß Jan