Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
maßgeblich ist das sog. "Gesamteinkommen"
näheres zur Berechnung und dazu, welche Beträge abgezogen werden können, findest du hier:
http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/index.htm
Gruß GKVler