Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

jan, Dienstag, 04.07.2006, 19:00 (vor 6716 Tagen) @ Manuela

werbungskosten können abgezogen werden wenn diese tatsächlich nachgewiesen werden.

pauschale Werbungskosten und steuerliche Freibeträge dürfen NICHT berücksichtigt werden.

Jan


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