Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Gast, Mittwoch, 13.04.2005, 16:50 (vor 7163 Tagen) @ Grünbaum

Dass alle Einkommensarten bei den Familienmitgliedern zählen, kann man dem jährlichen Fragebogen der Familienversicherung entnehmen:
Einkommen aus Renten, Versorgungsbezüge, Miete, Pacht, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen etc.


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