Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
Dass alle Einkommensarten bei den Familienmitgliedern zählen, kann man dem jährlichen Fragebogen der Familienversicherung entnehmen:
Einkommen aus Renten, Versorgungsbezüge, Miete, Pacht, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen etc.