Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Montag, 29.11.2004, 16:38 (vor 7302 Tagen) @ Gast

Nein, das Mitglied bestätigt ja mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und ist somit auch "haftbar". Ggf. können Schulbescheinigungen, Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide angefordert werden.


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