Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Donnerstag, 14.04.2005, 12:17 (vor 7163 Tagen) @ Grünbaum

Auch die Beiträge des Mitglieds berechnen sich grundsätzlich nach allen Einnahmen. Handelt es sich um eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft, werden nur die Einnahmen aus der die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung, Rente etc. herangezogen.
Würden die Einnahmen der Familienversicherten nicht herangezogen, könnten sämtliche Zins-, Kapital-, oder Mieteinnahmen über die familienversicherten Angehörigen "laufen", das Mitglied selbst bezahlt nur Beiträge aus einer Beschäftigung oder Rente (aus welcher er z.B. nur 500 Euro / Monat erhält).
Das wäre dann ja sehr gerecht...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum