Re: Fragebogen Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Gast, Dienstag, 12.04.2005, 15:03 (vor 7164 Tagen) @ Grünbaum

ja, es zählen alle Einkommensarten für die Einkommensteuer gezahlt werden müssen, aber immer nach der Formel Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.


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