Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
die gesetzlichen Krankenkassen können Satzungsänderungen jederzeit vornehmen. Die Satzungsänderungen werden vom Verwaltungsrat beschlossen. Je nach Krankenkasse sind das nur Versicherte oder Versicherte und Arbeitgeber je zu 50%.
Und: die gesetzlichen Krankenkassen sind eben KEINE Versicherung, wie man das im "üblichen" Sinne versteht.
Im Übrigen "schließt man mit einer gesetzl. KK keinen Vertrag" sondern man "wählt" diese... Auch das ist hier ein "feiner" Unterschied.
Gruß
Tom