BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)

DocDiver, Samstag, 08.11.2008, 16:29 (vor 5859 Tagen)

Hallo,

Ich bin freiwilliges BKK-Mitglied und habe seit ca. 1,5 Jahren einen Wahltarif (Bindungsfrist mind. 3 Jahre). Meine BKK hat bis zum 01.07.2008 für das Bundesland Bayern+4 weitere Bundesländer immer eine Mehrleistung angeboten – nämlich:
„1x pro Jahr eine kostenfreie Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (ohne Altersbeschränkung!)“.

Zum 01.07.2008 hat die BKK nun diese Mehrleistung für das Bundesland Bayern OHNE irgend einer Information stillschweigend einfach gestrichen. Für die anderen Bundesländer gilt die Mehrleistung aber noch.

Darf die BKK das ?? Meine Rechtsaufassung ist, dass ich einen 3-Jahres-Versicherungsvertrag habe und die Kasse dann solch eine Mehrleistung für BESTEHENDE Kunden nicht einfach streichen kann!

Aufgrund solcher MEHR-Leistungen habe ich die BKK ja auch ausgewählt!
Auch auf Nachfrage verweigert die BKK die Mehrleistung mit dem Hinweis auf die Änderung zum 01.07.2008.
Kennen jemand hier irgendwelche Rechtsgrundlagen(§ im SGB) / Hinweise diesbezüglich ?
Wäre toll.

Grüße
DocDiver, Bayern


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