Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 10.11.2008, 10:38 (vor 5857 Tagen) @ DocDiver

Bei der Privaten hättest Du einen Rechtsanspruch nach dem BGB und könntest aus Deiner Sicht verwehrte Leistungen einklagen, nicht so bei den Kassen nach SGB V. Das ist auch der feine Unterschied bei den jetzt angebotenen Wahltarifen insgesamt: meist preisgünstig und auch generell ohne Risikoprüfung, aber eben kein Leistungsversprechen auf Dauer! Böse Stimmen sprechen hier von einer "zeitweilig gewährten Versicherungsleistung nach Gutsherrenart."
Unter uns, wie soll sich denn eine GKV auch langfristig rechnen, wenn sie selbst kostenintensive Risiken in den schönsten Zusatztarifen aufnehmen muß? Die Fachwelt warnt bereits -> http://www.regorz-consulting.de/analyse_wahltarif_kostenerstattung.pdf


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