Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)
Im §53 des GKV-WSG findest Du die Aussage, daß der Versicherte zwar 3 Jahre mit seinem Wahltarif an die Kasse gebunden ist, die Kasse aber nur 1 Jahr -> http://www.der-gesundheitsfonds.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/GKV-WSG.pdf