Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6250 Tagen) @ aloha

Im §53 des GKV-WSG findest Du die Aussage, daß der Versicherte zwar 3 Jahre mit seinem Wahltarif an die Kasse gebunden ist, die Kasse aber nur 1 Jahr -> http://www.der-gesundheitsfonds.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/GKV-WSG.pdf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion