Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)
Hallo Joachim,
Bist Du sicher dass die GKV"s nicht ebenso verpflichtet sind, sich an einmal gemachte Leistungs-Zusagen
-- insbesondere bei 3-Jahresbindung und insbesondere bezüglich Mehrleistungen--
genauso zu halten, wie andere Versicherungen ?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das so Mancher (auch die BKK-Mitarbeiter) als "Allgemeinwissen" und als "gegeben" hin nimmt.
Ich konnte es aber noch nirgends lesen. Hast Du das mal gelesen?
Die GKVs/BKKs sehe ich als normale Versicherung wie jede Andere auch, nur dass sie Basisleistungen per Gesetz vorgegeben bekommen.
Es kann doch nicht sein, dass ich beim Vertragsabschluß Leistungen "zugesagt" bekomme ... mich dann für 3 Jahre verpflichte... und dann plötzlich einige Leistungen einfach gestrichen werden. Das sehe ich echt absolut nicht ein.
Wenn etwas Wegfallen kann, muß die Kasse das bei Vertragsabschluß sagen !
zB Das ich eine Beitragssatz-Erhöhung während der 3 Jahre akzeptieren muß, weiß ich ja auch vorher.
Wenn sich "wiederrechtlich" doch was ändert, muß man dem Versicherten zumindest ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Und zum Thema "wie soll sich das für die GKV rechnen": Wenn sich"s die Kasse nicht leisten kann, soll sie"s nicht anbieten - Freie Marktwirtschaft! Alles andere grenzt salopp ausgedrückt an "Hinters Licht führen..". Außerdem bin ich vermutlich einer der GKV-Bestzahler ohne Arztkosten in den letzten Jahren.. da erwarte ich zumindest Vertragseinhaltung.
Trotzdem danke für Deine comments!
Grüße
DocDiver