Re: BKK-Mehrleistung einfach gestrichen. Ist das rechtens? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6248 Tagen) @ DocDiver

Alle Krankenkassen müssen seit 01.04.2007 Wahltarife zu "besonderen Versorgungsformen" anbieten. Eine Mindestbindungsfrist an die Tarife ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann allerdings von der Kasse per Satzung vorgegeben werden. Üblich ist eine Bindungsfrist von einem Jahr.
Quelle http://www.gesundheitsstrukturreform.de/services/faq.pl?val=1226394628&job=uni&faq=9804340

Basta hätte jetzt Schröder gesagt, aber im Ernst, die GKV bietet nicht wie die PKV einen Vertrag aufgrund des zivilrechtlich einklagbaren BGB an, sondern kann praktisch und sicher weniger nach Gutdünken sondern hauptsächlich nach Kostenlage den Tarif jederzeit wieder einstellen. Deshalb ist man mit einem Zusatztarif von einer Privaten auf Lebenszeit abgesichert, wobei die PKV natürlich bei Risikoexplosion auch die Beiträge anpassen wird, aber eine Tarifeinstellung ist unmöglich. Einen leistungsbezogenen Wahltarif kann man guten Gewissens nur dem empfehlen, der in der PKV wegen gesundheitlicher Risiken abgelehnt werden würde. Lies doch bitte mal den zuletzt eingestellten Fachverweis, da sind die möglichen Szenarien gut beschrieben.


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