Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)
ich bin schon da - aber wieso soll ich 5x das gleiche schreiben? ich habe meine Meinung gesagt bzw. geschrieben, neue Punkte und fragen sind nicht aufgetaucht....
Fakt ist: Jahresarbeitsentgelt ist ungleich Entgelt, das Statusfeststellungsverfahren hat mit dem hier beschriebenen Sachverhalt nix zu tun und letztendlich prüft der AG...
Gruß GKVler