Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 07:04 (vor 5371 Tagen) @ Joachim Röhl

dein ag wird schon wissen was er tut bzw. nicht tut.

dein angabe von wtl. je 20 üst. ist auch kritisch zu betrachten den es gibt ein arbeitszeitgesetz, dass erlaubt nur 10 arbeitsstunden je tag.

desweieteren kann dein ag auch nicht mit hinreichender sicherheit von wtl. 20 std ausgehen, da z.b. bei einbruch der nachfrage nach seiner kleistung auch deine überstunden sicher nicht mehr benötigt werden. und woher soll er das ein jahr im voruas einschätzen können???


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