Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.03.2010, 18:05 (vor 5369 Tagen) @ gast

Unser Gast Arno Nyhm schreibt leider zu oft ohne die Vorbeiträge zu lesen, lies Dir mal in Ruhe den 10.März durch. Nachdem was Frank gleich schreibt tippe ich auf auf eine weitere Pflichtigkeit. So ähnlich erging es auch einem weltweit entsandten angestellten Maschineneinrichter, der trotz happigen Einkommen von schwankend um die 12.000€ und vorliegender Kündigungsbestätigung schon nach wenigen Monaten in letzte BKK zurück mußte, weil das regelmäßige Grundgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze lag.


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